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Bemessungsverjährung
• Die der Rechtsansicht des verstärkten Senates vom , 91/13/0037, zugrunde liegende anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungen hat durch die über § 224 Abs. 3 und § 238 Abs. 1 BAO geschaffene Verknüpfung von Bemessungs- und Einhebungsverjährung auch zur Folge, dass hinsichtlich der Bemessungsverjährung gesetzte Amtshandlungen i. S. d. § 209 Abs. 1 BAO Auswirkungen auf die Einhebungsverjährung zeitigen. - (§ 209 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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