TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2011, Seite W 47

Aktuelle Rechtsprechung des OGH

Arbeitsrecht - Gesellschaftsrecht - Wettbewerbsrecht/Kartellrecht

Johannes Peter Gruber und Helen Pelzmann

Die folgende Übersicht fasst wichtige aktuelle Entscheidungen des OGH aus den verschiedensten Bereichen des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinn kurz und kompakt zusammen.

1. Arbeitsrecht

Betriebsleitung: Nach dem österreichischen Arbeitsverfassungsrecht gibt es keine allgemeine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Leitung des Betriebs. Dieses Recht steht grundsätzlich allein dem Betriebsinhaber zu. Es wird aber "in vielfach abgestufter Weise" zugunsten der Arbeitnehmer eingeschränkt ().

Auskunftspflicht: Der Betriebsinhaber hat dem Betriebsrat "über alle Angelegenheiten, welche die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Interessen der Arbeitnehmer des Betriebes berühren", Auskunft zu erteilen. Diese Auskunftspflicht entsteht aber erst über ein konkretes Verlangen des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dieses Recht auf Erteilung von Auskunft beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht mit Klage durchsetzen ().

Betriebsübergang: Geht ein Betrieb auf einen neuen Inhaber über, dann tritt dieser in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Diese Bestimmung hat den Zweck, die Rechte der Arbeitnehmer bei...

Daten werden geladen...