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Fiktive Mieten bei Vermietung mietengeschützter Objekte
Fiktive Mieten bei Vermietung mietengeschützter Objekte (§ 2 EStG)
Der VwGH betont, dass im Fall gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen die Prognose über die Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolgs immer unter Heranziehung fiktiver marktkonformer Miete zu erstellen ist. Von Bedeutung sei immer die objektive Möglichkeit zur Erzielung eines tatsächlichen Ertrags innerhalb des absehbaren Zeitraums. Dies gilt auch dann, wenn wie im gegenständlichen Fall die Investitionen in ein "ertraggehemmtes Objekt" mit atypisch hohen Fremdfinanzierungskosten (es wurde ein dem MRG unterliegendes Althaus mit 100%iger Fremdfinanzierung erworben) eingegangen sei ().