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Liebhaberei bei voll fremdfinanzierten Vorsorgewohnungen
Liebhaberei bei voll fremdfinanzierten Vorsorgewohnungen (§ 2 EStG)
Die Beschwerdeführer haben 2005 Vorsorgewohnungen mittels voller Fremdfinanzierung (Frankenkredit) und Aufbau eines Tilgungsträgers (Lebensversicherung mit Einmalerlag aus der Erstattung der Umsatzsteuer) angeschafft. Bei der Berechnung des Gesamtüberschusses wurde von einem Zinssatz ab 2008 von 2,5 % für die gesamte Laufzeit und weiters von einer jährlichen Indexanpassung von 2,5 % ausgegangen. Die Zinsen wurden im Rahmen eines Vorhalteverfahrens letztlich deshalb so niedrig angesetzt, weil es angeblich im Rahmen der Kreditbewirtschaftung Zinsabsicherungen geben sollte, die zu einer weiteren "Kürzung der Zinsen um 55 %" führe. Diesbezüglich wurden aber keine Unterlagen vorgelegt, sodass zu Recht von Liebhaberei ausgegangen wurde ( u. a.).