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Die neue Ausschüttungsfiktion bei Umwandlungen
Wie sich Vorumgründungen, Buchverluste und unbare Entnahmen auswirken
Die Ausschüttungsfiktion bei einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft unter Inanspruchnahme des Art. II UmgrStG in § 9 Abs. 6 UmgrStG (Ausschüttungsfiktion) war schon in der alten Fassung schwer zu lesen und noch schwieriger zu interpretieren. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes (BBG) 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010) erfolgte eine komplette Neufassung. Die neuen gesetzlichen Regeln sollen primär dem Zweck dienen, aus Sicht des Fiskus steuerpolitisch unerwünschte Gestaltungen zu verhindern. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Ausschüttungsfiktion "neu" kritisch.
1. Warum braucht Art. II UmgrStG eine Ausschüttungsfiktion?
Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft (Rechtsformwechsel mit Vermögensübertragung) nach dem UmwG in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen führt zum Wegfall einer Steuerebene. Die 25%ige KESt-Besteuerung beim Gesellschafter (natürliche Person als Anteilsinhaber) kann nicht (mehr) stattfinden, zumal die Kapitalgesellschaft nicht mehr besteht. Grundsätzlich unterliegt die Kapitalgesellschaft mit ihren steuerlichen Gewinnen einer Körperschaftsteuerbelastung i. H. v. 25 %; die Ausschüttung an die Gesellschafter löst nochmals eine 25%ige KESt-Belastung - diesmal aber beim Gesellschafter - a...