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Wirtschaftsgut nach Probelauf: neu oder gebraucht?
BFH: Leerlauf ohne Produktion beseitigt "Neuheit" nicht
Für die Zuerkennung steuerlicher Investitionsförderungen in Österreich und Deutschland ist u. a. Voraussetzung, dass die für eine Förderung in Frage kommenden Wirtschaftsgüter noch "neu" bzw. "ungebraucht" sind. Diese auf den ersten Blick eindeutig erscheinenden Begriffe bedürfen jedoch einer Interpretation: So wird etwa eine Werkzeugmaschine nicht bereits durch ihr Einschalten in Gebrauch genommen ("Leerlaufbetrieb"), sondern erst dadurch, dass mit ihr Gegenstände bearbeitet werden.
1. Rechtslage in Deutschland und Österreich
In den neuen Bundesländern Deutschlands werden nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1999 bestimmte betriebliche Investitionen durch Gewährung einer Investitionszulage in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Investitionssumme gefördert. Begünstigte Investitionen sind gemäß § 2 Abs. 1 InvZulG u. a. die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
In Österreich bestanden bzw. bestehen dem Grundsatz nach vergleichbare Investitionsförderungen:
• Gemäß § 108e Abs. 1 EStG 1988 konnte in den Jahren 2002, 2003 und 2004 für den Investitionszuwachs bei bestimmten Wirtschaftsgütern eine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht...