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Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen
Der Übergang vom alten System zur neuen Vermögenszuwachsbesteuerung
Mit dem am vom Nationalrat und am vom Bundesrat beschlossenen AbgÄG 2011 wurde das Inkrafttreten der Vermögenszuwachsbesteuerung auf den verschoben. Die Veräußerung von Kapitalanlagen, die nach dem erworben werden, unterliegt damit jedenfalls dem neuen Besteuerungssystem. Verkäufe von Kapitalanlagen, die vor diesem Zeitpunkt erworben wurden bzw. werden, sind zum Teil ebenfalls bereits ab dem von der Vermögenszuwachsbesteuerung erfasst. Alle derzeit besessenen Kapitalanlagen, die noch im Jahr 2011 verkauft werden, unterliegen grundsätzlich dem Besteuerungsregime, das vor Inkrafttreten des BBG 2011 gilt. Derzeit besteht daher ein Nebeneinander von "alten" Bestimmungen, die noch gelten, und neuen Bestimmungen, die schon zu berücksichtigen sind. Mit dem vorliegenden Beitrag wird versucht, die verschiedenen Übergangsregelungen, die bei der Veräußerung von Kapitalvermögen von natürlichen Personen zu beachten sind, übersichtlich darzustellen.
1. Verschiebung des Inkrafttretens auf den
Die mit dem BBG 2011 eingeführte Vermögenszuwachsbesteuerung (§ 27 EStG) bzw. die neuen Regelungen über den besonderen Steuersatz (§ 27a EStG), den KESt-Abzug (§§ 93 bis 96 EStG) und die Steuerabgeltung (§ 97 EStG) hätten gemäß § 124b Z 181 sowie Z 184 bis 186 EStG i. d. ...