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SWK 22, 1. August 2011, Seite S 779

Neue Befreiung für Auslandstätigkeiten widersprüchlich, bürokratisch und verfassungswidrig

Einige kritische Anmerkungen

Marco Laudacher

Die Verteilung von teuren "Steuerzuckerln" funktioniert in sozialpartnerschaftlicher Manier weiterhin bestens. Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer können unter bestimmten Bedingungen künftig den überwiegenden Teil der Entlohnung weiter (und ohne die bisherige Einschränkung auf Montagen) steuerfrei kassieren. Begünstigt werden dadurch primär nicht die Arbeitnehmer, sondern Großbetriebe und einzelne Branchen, die sich (trotz mittlerweile stetig steigender Gewinne) die Zahlung höherer Löhne ersparen dürfen. Die Regelung geht zulasten der Mittel- und Kleinbetriebe, die überwiegend nur im Inland tätig sind. Sie entspricht offenbar dem Motto des Gesetzgebers: "Mehr Bürokratie, komplizierter und gleichheitswidrig". Eine Anfechtung beim VfGH hat infolge der ins Auge fallenden Bevorzugung gegenüber den nur im Inland tätigen Arbeitnehmern gute Chancen.

1. Ausmaß der Befreiung

Nach der im Entwurf beabsichtigten Novellierung sollten 50 % der Einkünfte aus laufendem Arbeitslohn und maximal 75 % der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage eines vorübergehend ins Ausland entsandten Arbeitnehmers steuerbefreit werden. Nunmehr werden 60 % der steuerpflichtigen Einkünfte aus laufendem Ar...

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