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EuGH: Grundfreiheiten und Gesellschaftsformen
• Mutter-Tochter-Richtlinie: Grundfreiheiten und von der Mutter-Tochter-RL erfasste Gesellschaftsformen
1. Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten ist in Verbindung mit Buchst. f ihres Anhangs dahin auszulegen, dass eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer "société par actions simplifiée" nicht als "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" im Sinn der Mutter-Tochter-Richtlinie angesehen werden kann, bevor diese durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom geändert wurde.
2. Die Prüfung der zweiten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 90/435 in Verbindung mit Buchst. f ihres Anhangs und mit Art. 5 Abs. 1 dieser Richtliniebeeinträchtigen könnte.
(, Gaz de France - Berliner Investissement SA, Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln)
Anmerkung: Im vorliegenden Urteil wurde untersucht, ob eine bis 2005 nicht von der Mutter-Tochter-RL erfasste französische Gesellschaftsform ("société par actions simplifiée" [SAS]) als "Gesellschaft eines Mitgliedstaat...