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Der Freibetrag für eine unentgeltliche Unternehmensnachfolge im Zuge einer Anteilsanwachsung nach § 142 UGB
Greift der Freibetrag von 365.000 Euro nach § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG auch im Fall einer Anteilsanwachsung?
Die Gesetzesmaterialien und das Schrifttum verneinen diese Frage. Nach dem Gesetz (Art. 18 B-VG) steht der Freibetrag auch im Fall einer Anteilsanwachsung zu.
1. Der Sachverhalt
Eine KG ist betrieblich (§ 2 i. V. m. §§ 21 bis 23 EStG) tätig und hat in ihrem Vermögen Grundstücke mit einem Einheitswert von 120.000 Euro und einem dreifachen Einheitswert von 360.000 Euro. Gesellschafter der KG sind zwei natürliche Personen: Die Komplementärin ist bloße Arbeitsgesellschafterin ohne Vermögensbeteiligung. Die Kommanditistin ist zu 100 % am Vermögen der KG beteiligt. Die Kommanditistin verstirbt. Die Komplementärin ist Alleinerbin und erwirbt mit dem durch den Tod der Kommanditistin bedingten Wegfall der KG das gesamte Vermögen der KG durch eine Anteilsanwachsung nach § 142 UGB. Der zivilrechtliche Rechtsgrund (Titel) des damit verbundenen Grundstückserwerbs ist ein Erwerb von Todes wegen (Testament, Gesetz, Erbvertrag, Vermächtnis), die Anwachsung "im Weg der Gesamtrechtsnachfolge" nach § 142 UGB ist der Übertragungsakt (Modus).
2. Die Frage
Greift der Freibetrag von 365.000 Euro nach § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG?
3. Die Gesetzesmaterialien und das Schrifttum
Die Gesetzesmaterialien führen zum Freibetrag nach § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG i. d. F. Schenkungsmeldegesetz 2008 (BGBl. I N...