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Nachsicht und keine Unbilligkeit der Einhebung
Nachsicht und keine Unbilligkeit der Einhebung (§ 236 BAO)
Die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 3.400 Euro kommt nicht in Betracht, wenn der Nachsichtswerber über ein monatliches Pensionseinkommen in Höhe von 1.400 Euro netto verfügt, Hälfteeigentümer eines Wohnhauses ist und Kreditverbindlichkeiten bei der Hausbank in Höhe von 55.000 Euro in Raten bezahlt. Eine solche Nachsicht, ausschließlich zulasten des Staates, verstößt überdies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aller Gläubiger (-K/07).