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Operative Tätigkeiten durch Gesellschafter-Geschäftsführer
Operative Tätigkeiten durch Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 2 lit. a KommStG)
Bei einer GmbH erbrachte der Gesellschafter-Geschäftsführer auch EDV-Leistungen für seine Gesellschaft und stellte diese gesondert in Rechnung. Nach der Rechtsprechung des VwGH (vgl. ; , 2010/15/0121) hindere der Umstand, dass ein Gesellschafter nicht nur die Aufgaben der Geschäftsführung, sondern auch Tätigkeiten im operativen Bereich der Gesellschaft ausübe, nicht die Zurechnung sämtlicher Bezüge unter § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG. Damit unterliegen auch die der Gesellschaft in Rechnung gestellten Programmierleistungen der Kommunalsteuer ().