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USt: Gebäude
• Der Anordnung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 i. V. m. § 20 Abs. 1 Z 1 und 2 EStG 1988 zufolge sind in Bezug auf ein Gebäude, bei welchem einzelne Teile überwiegend Wohnzwecken (des Unternehmers) gewidmet sind, die Umsatzsteuern, welche auf ebendiese Räume entfallen, vom Vorsteuerausschluss erfasst. - (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994), (Abweisung)
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