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Vermögenszuwachssteuer - Neuerungen bei Wertpapieren des Betriebsvermögens
Betriebsvermögen bietet bei Einzeltiteln Vorteile gegenüber dem Privatvermögen
Der Gesetzgeber hat kurz vor Weihnachten mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen einschließlich Substanzgewinnen beschlossen. Einen ersten Überblick über die Neuregelung und Zweifelsfragen hat bereits mein Beitrag in SWK-Heft 2/2011, S 37, gegeben. Die neuen Besteuerungsregeln gelten auch für Kapitalanlagen des Betriebsvermögens natürlicher Personen. Allerdings gelten einige - für den Steuerpflichtigen durchaus vorteilhafte - Abweichungen im Betriebsvermögen, die im Folgenden dargestellt werden sollen. Besteuerungsfragen der Kapitalgesellschaft bleiben vorerst ausgeklammert.
1. Bisherige Regelung
Im Betriebsvermögen gilt generell die sog. Reinvermögenstheorie, wonach realisierte Wertzuwächse stets der Ertragsbesteuerung unterliegen. Sowohl die Früchte als auch der Stamm der betrieblichen Kapitalanlage unterliegen der Besteuerung mit ESt. Verluste sind - grundsätzlich uneingeschränkt - absetzbar. Allerdings muss im Bereich von Kapitalvermögen dennoch eine Trennung von Frucht und Stamm beachtet werden, da unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen: Früchte (Zinsen, Dividenden) sind mit dem Abzug der KESt endbesteuert - insoweit g...