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Schadenersatzforderung
• Eine gegen den Fiskus erhobene S c h a d e n e r s a t z f o r d e r u n g kann im Zuge von Einwendungen gegen eine Exekutionsführung nur dann mit Erfolg aufgerechnet werden, wenn der Schadenersatz anerkannt oder im Prozesswege rechtskräftig festgestellt worden ist. (§ 12 AbgEO), (Abweisung)
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