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SWK 10, 1. April 2011, Seite R 17
Werbungskosten: Pflichtbeiträge
• Das Gesetz versteht unter Pflichtbeiträgen jene, die aufgrund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessenvertretungen zu entrichten sind. - (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)
(, 0207)