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Funktionsgebühren
• Funktionsgebühren gemäß § 29 Z 4 EStG 1988 stellen, wenn sie wie im Beschwerdefall das Ausmaß tatsächlicher Auslagenersätze übersteigen, begünstigungsschädliche Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit i. S. d. § 37 Abs. 5 EStG 1988 dar, weil sie für die aktive Ausübung eines Amtes oder Mandates gewährt werden. - (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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