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Liebhaberei: Beurteilung
• Im Erkenntnis vom , 2003/13/0151, hat der Verwaltungsgerichtshof zu Recht erkannt, dass für den Fall, dass eine in Vermietungsabsicht erworbene Wohnung vor der Erzielung von Einkünften wieder veräußert wird, die Eignung der geplanten Vermietungstätigkeit als Einkunftsquelle auf der Basis fingierter "möglichst realitätsgerechter Rahmenbedingungen" der nicht entfalteten Betätigung zu beurteilen ist. - (§ 1 Abs. 2 Z 3 LVO), (Abweisung)
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