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Abschaffung der Kredit- bzw. Darlehensvertragsgebühr - zum zeitlichen Entstehen der Gebührenschuld
Ist das Thema Kredit- bzw. Darlehensgebühr ab 1. 1. 2011 wirklich endgültig passé?
Mit der Abschaffung der Kredit- bzw. Darlehensvertragsgebühr wurde einer langjährigen Forderung der Wirtschaft Rechnung getragen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 sind die Tarifpost 8 und die Tarifpost 19 in § 33 GebG entfallen. § 33 TP 8 und 19 GebG sind mit Ablauf des außer Kraft getreten und letztmals auf Sachverhalte anzuwenden, für welche die Gebührenschuld vor dem entstanden ist. In der Folge soll untersucht werden, ob Abgabepflichtige ab keinerlei Augenmerk mehr auf die Kredit- bzw. Darlehensvertragsgebühr richten müssen.
1. Rechtliche Grundlagen
Mit dem Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz 2010 wurde der Kreditvertrag erstmals positivrechtlich geregelt. Insbesondere wurde bezüglich des Darlehens der Wechsel vom Realkontrakt hin zu dem heute durchwegs gängigen Regelungsdesign des Konsensualvertrags vollzogen. Der Kreditvertrag wird nunmehr als eine Unterart des Darlehensvertrags definiert, nämlich als entgeltliches (also in der Regel verzinsliches) Gelddarlehen. Wird daher von Darlehensvertrag gesprochen, ist der Kredit ebenfalls abgedeckt, zumal es sich dabei um eine Unterform des Darlehens handelt. Dennoch ist in den Befreiungsbestimmungen des § 19 Abs. 2 und § 20 Z 5 GebG der Kredi...