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Betriebsausgabe: Bürgschaftsübernahme
• Für den Betriebsausgabencharakter einer Bürgschaftsübernahme kommt es entscheidend auf die eindeutige und unmittelbare Verknüpfung zwischen künftiger Einnahmenerzielung als Rechtsanwalt und Übernahme der Garantenstellung an. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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