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Eigenkapitalzuwachs
• Die gemäß § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 nicht abziehbare Körperschaftsteuer ist als Abgang i. S. d. § 11 Abs. 1 Z 4 lit. b EStG 1988 anzusetzen. Dies stimmt mit dem Zweck der Regelung der Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses nach § 11 EStG 1988 überein, führt doch die Körperschaftsteuer zu einer Minderung des Eigenkapitalstands. - (§ 11 EStG 1988), (Abweisung)
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