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SWK 30, 20. Oktober 2011, Seite W 140

Wann gilt ein E-Mail als eingelangt?

Ein bloßes E-Mail ist keine zulässige Form des elektronischen Rechtsverkehrs. Es gelten aber analog die für Telefaxe entwickelten Grundsätze. Wenn eine Frist einzuhalten ist, kommt es auf das Einlangen des E-Mails bei Gericht an. Das E-Mail ist eingelangt, wenn es vom Server des betreffenden Gerichts abgerufen werden kann. Das kann auch außerhalb der Amtsstunden sein ().

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