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Lieferung von Zahnersatz und sonstige Leistungen durch Zahntechniker
Wettbewerbsverzerrungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Dienstleistungen, die Zahntechniker im Rahmen ihrer Berufsausübung erbringen, sowie Lieferungen von Zahnersatz durch Zahnärzte und Zahntechniker sind gemäß der MwSt-RLvon der Umsatzsteuer befreit.Das Recht auf Vorsteuerabzug steht Zahntechnikern nicht zu, sodass eine sogenannte unechte Umsatzsteuerbefreiung vorliegt. Trotz einer richtlinienkonformen Umsetzung der Steuerbefreiung für Zahntechniker in nationales Rechtergeben sich bei bestimmten grenzüberschreitenden Sachverhalten aufgrund von in der MwSt-RL eingeräumten Übergangsbestimmungen Wettbewerbsverzerrungen. Im folgenden Beitrag soll aufgezeigt werden, worin diese Wettbewerbsverzerrungen bestehen und wie sich diese auswirken. Anschließend soll analysiert werden, ob eine Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen durch den nationalen Gesetzgeber möglich ist und wie diese aussehen könnte.
1. Rechtliche Grundlagen
Unter der Überschrift "Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten" werden in Art. 132 MwSt-RL die Dienstleistungen, die Zahntechniker im Rahmen ihrer Berufsausübung erbringen, sowie die Lieferung von Zahnersatz durch Zahnärzte und Zahntechniker von der Umsatzsteuer befreit. Aufgrund dieser Befreiun...