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Preise geschickt um das Dreifache der Inflation erhöhen
Unauffällige Veränderungen mit großer Wirkung
Preiserhöhungen sind für Unternehmen ein gefürchtetes Übel: Sie sind notwendig, aber es besteht die Gefahr, Kunden zu verärgern und zu verlieren. Die Republik Österreich hat einen erfolgreichen Weg aufgezeigt: Durch die Wahl einer Preisstaffel und zwei getrennte, unauffällige Veränderungen gelingt es ihr, eine Preiserhöhung umzusetzen, die dem Dreifachen der Inflation entspricht.
1. Erhöhung der Gerichtsgebühren
Die Gerichtsgebühren sind im Gerichtsgebührengesetz geregelt. Deren Werte wurden zuletzt durch das Budgetbegleitgesetz 2011 mit Wirkung zum und per Verordnung mit Wirkung zum geändert.
Die Auswirkung dieser zwei Änderungen ist überraschend und wird im Folgenden am Beispiel der Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren erster Instanz dargestellt (Beträge in Euro):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Streitwert bis | Streitwerte ab 1. 2. 1011 | Gebühr bis | Gebühr ab |
bis 150 | bis 150 | 20 | 21 |
über 150 bis 360 | über 150 bis 300 | 39 | 41 |
über 360 bis 730 | über 300 bis 700 | 55 | 58 |
über 730 bis 2.180 | über 700 bis 2.000 | 92 | 97 |
über 2.180 bis 3.630 | über 2.000 bis 3.500 | 148 | 155 |
über 3.630 bis 7.270 | über 3.500 bis 7.000 | 271 | 285 |
über 7.270 bis 36.340 | über 7.000 bis 35.000 | 641 | 673 |
über 36.340 bis 72.670 | über 35.000 bis 70.000 | 1.258 | 1.322 |
über 72.670 bis 145.350 | über ... |