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Lottospielgemeinschaft
• Die von einer GmbH (Lottospielgemeinschaft) ihren Kunden erbrachte Leistung ist von anderer Art als die Leistung der Lottogesellschaft als Konzessionär an Lottospieler. Es ergibt sich auch nicht eine Steuerbefreiung für die Umsätze der GmbH aus Art. 13 Teil B lit. f der 6. MwSt-RL oder dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer. - (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. d UStG 1994), (Abweisung)
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