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Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2010
Der Rechtstitel und die Auszahlungsmodalität entscheiden über die Sonderzahlungsbegünstigung
Mit , BMF-010222/0186-VI/7/2010, wurden gesetzliche Änderungen aufgrund der Abgabenänderungsgesetze 2009 und 2010, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen sowie Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2010 in die LStR 2002 eingearbeitet. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Wartungserlasses dargestellt. Die Punkte 1. bis 23. behandeln schwerpunktmäßig Themen, die insbesondere (nicht ausschließlich!) für die Personalverrechnung relevant sind. Im Anschluss daran werden jene Aussagen behandelt, die für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Interesse sein könnten.
1. Stipendien im Rahmen einer Schul- oder Studienausbildung (Rz. 33)
Die steuerliche Begünstigung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 bleibt beispielsweise für Dissertationsstipendien nur erhalten, wenn die Arbeiten nicht im Rahmen eines Dienstvertrages oder eines Werkvertrages durchgeführt werden und die Zuschüsse jährlich insgesamt nicht höher sind als die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter nach § 27 Studienförderungsgesetz 1992. Daneben können keine tatsächlichen Aufwendungen (für Wissenschaft und Forschung) steuerfrei ersetzt werden.
2. Aufhebung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 (Rz. 70b)
Der VfGH hat mit das Montageprivileg aufgehoben.