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VfGH prüft Stiftungseingangssteuer und Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld
Auf der Tagesordnung der nächsten Session des VfGH (21. Februar bis 12. März) befindet sich u. a. das Gesetzesprüfungsverfahren zur Stiftungseingangssteuer. Die Verfassungsrichter haben Bedenken, dass die Art und Weise der Berechnung nicht der Verfassung entspricht. Werden Wertpapiere und Unternehmensanteile in eine Stiftung eingebracht, zählt für die Bemessung der Steuer der aktuelle Wert. Bei Grundstücken bilden jedoch die (völlig veralteten) Einheitswerte die Bemessungsgrundlage. Der VfGH muss nun entscheiden, ob die Bedenken zutreffen und die Bemessung der Stiftungseingangssteuer tatsächlich verfassungswidrig ist oder nicht. Weiters beginnt der VfGH seine Beratungen über das Gesetzesprüfungsverfahren zum Kinderbetreuungsgeld. In ihrem Prüfungsbeschluss sehen die Höchstrichter die Rückzahlungsverpflichtung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern als problematisch an. Es scheine, vereinfacht gesagt, eine unsachliche Regelung vorzuliegen: So dürfte sie etwa die zivilrechtliche Unterhaltssituation zwischen den beiden Elternteilen nicht ausreichend berücksichtigen.