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Verfahren: Mitwirkungspflicht
• Nach ständiger hg. Rechtsprechung tritt im Verfahren zur Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen der in § 115 Abs. 1 BAO festgelegte Grundsatz der amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes in den Hintergrund, und der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt wird. - (§ 115 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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