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SWK 12, 20. April 2011, Seite R 21

Familienbeihilfe: Rückforderung

Der Rückforderungstatbestand nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 - der nach § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a letzter Satz EStG 1988 auch auf Kinderabsetzbeträge anzuwenden ist - stellt nur auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe ab. - (§ 26 Abs. 1 FLAG 1967), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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