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Die Mitarbeiterbeteiligung im Lichte der Vermögenszuwachsbesteuerung
Attraktivität der Begünstigung eingeschränkt?
Mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wurde die Besteuerung der Wertsteigerung von Kapitalveranlagungen eingeführt. In § 3 Z 15 lit. b EStG war bislang und ist auch weiterhin eine Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen von bis zu 1.460 Euro pro Jahr im Zuge der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe an die Arbeitnehmer vorgesehen. In diesem Zusammenhang stellen sich im Lichte der Vermögenszuwachbesteuerung folgende zentrale Fragen: 1.) Mit welchen Wert sind die Wertpapiere für Zwecke der Anschaffungskosten im Rahmen der Vermögenszuwachsbesteuerung zu erfassen? 2.) In welchem Umfang besteht Steuerpflicht für einen allfälligen Wertzuwachs? Letztlich ist zu bewerten, ob das wirtschaftspolitische Ziel der Mitarbeiterbeteiligung unter den aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt noch erreicht werden kann.
1. Rechtliche Grundlagen der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
Die Befreiung von der Einkommensteuer umfasst die unentgeltliche bzw. verbilligte Abgabe von Kapitalanteilen (Beteiligungen) am Unternehmen des Arbeitgebers an aktive Mitarbeiter bis zu 1.460 Euro jährlich, wobei die Begünstigung allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zu gewähren ist. Die Kapitalantei...