Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ein Vorschlag zur Neuregelung der Gruppenbesteuerung
Eine starke Vereinfachung bringt mehr Gleichheit und Gerechtigkeit!
Um eine einfache und sachgerechte Verlustverwertung in der Körperschaftsteuer zu erreichen, wird de lege ferenda folgende Neuregelung vorgeschlagen.
1. Neufassung des § 9 KStG
"Ist eine Kapitalgesellschaft an einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft zu mehr als 50 % an Nennkapital und Stimmrechten beteiligt, so kann sie Verluste dieser Inlandstochter insoweit als Betriebsausgabe abziehen, als sie diese Verluste durch eine Zahlung an die Inlandstochter deckt. Eine solche Zahlung führt im Jahr der Zahlung zu einer verlustmindernden Betriebseinnahme bei der Inlandstochter und zu einer verlusterhöhenden Betriebsausgabe bei der zahlenden Mutter."
2. Erläuterungen
Die vorgeschlagene Neuregelung ermöglicht im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH eine unionsrechtskonforme Verwertung von Verlusten inländischer Tochtergesellschaften und vermeidet Steuergeschenke in Form einer Verwertung von Auslandsverlusten und von künstlichen Firmenwertabschreibungen.
3. Inkrafttreten
Die Neuregelung kann mit dem Wirtschaftsjahr 2012 bzw. im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres mit 2011/2012 in Kraft gesetzt werden.
4. Das Ziel
Mehr Gleichheit und Sachgerechtigkeit ist das Ziel der vorgeschlagenen Neure...