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Zahlungserleichterung
• Unabdingbare Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung nach § 212 BAO ist, dass die Abgabeneinbringung nicht gefährdet ist. Daher kann die wirtschaftliche Notlage als Begründung für die Gewährung einer Stundung nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringung aushaftender Abgabenschulden durch die Stundung nicht gefährdet wird. - (§ 212 BAO), (Abweisung)
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