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Erdgasabgabenvergütung bei KWK-Anlagen und Pauschalierung nach dem Durchführungserlass
Gelten Treu und Glauben auch bei der Besteuerung von KWK-Anlagen?
Nicht nur das Energieabgabenvergütungsgesetz, bei dem aufgrund der Häufung unbestimmter Gesetzesbegriffe (nach 16 Jahren) noch nicht einmal grundsätzliche Fragen höchstgerichtlich geklärt sind,ist seit Jahren ein Quell ständiger (juristischer) Auseinandersetzung,auch der dazugehörige Durchführungserlass bereitet Probleme.Erlässe der Finanzverwaltung sollten, ungeachtet dessen, dass der UFS und die Höchstgerichte nicht an deren Auffassung gebunden sind, dem Rechtsanwender in erster Linie Rechtssicherheit verschaffen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein sensibler Bereich wie die Fernwärmeversorgung betroffen ist, bei dem Unternehmen langfristig planen und vorsorgen müssen. In Bezug auf die Vergütung der Erdgasabgabe wird von den Energieversorgern mit Recht Klarheit eingefordert. Während teilweise von der Veranlagung und Betriebsprüfung die Erlassmethode (Pauschalrechnung mit 44 %) über viele Jahre bei Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zunächst angewendet wurde, wichen in der Folge sowohl die Unternehmen als auch die Betriebsprüfung mit eigenen Methoden von der Erlassberechnung ab...