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Gewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel (§ 23 EStG)
Das Abwarten des Eintretens der Bestandfreiheit der zur Gänze fremdfinanzierten Eigentumswohnungen und deren Verkauf bei sich zufällig bietender Gelegenheit, um die Schulden zu tilgen, stellen keine über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgehenden gewerblichen Tätigkeiten dar ().