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Höhere Absetzung für Abnutzung eines Mietgebäudes aufgrund behaupteter Baumängel
Höhere Absetzung für Abnutzung eines Mietgebäudes aufgrund behaupteter Baumängel (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG)
Eine kürzere Nutzungsdauer als die vom Gesetz vermutete kann bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, nur dann S. K 18Berücksichtigung finden, wenn diese mit einem Gutachten nachgewiesen wird. Ein Gutachten, das eine kürzere Nutzungsdauer eines Gebäudes mit Baumängeln begründet, ohne diese schlüssig und nachvollziehbar aus dem Befund über den Bauzustand abzuleiten, kann nicht als Nachweis für eine kürzere technische Nutzungsdauer anerkannt werden (-F/09).