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PC-Privatanteil von 40 % ist auch bei Programmierer die absolute Untergrenze
PC-Privatanteil von 40 % ist auch bei Programmierer die absolute Untergrenze (§ 16 EStG)
Die Möglichkeiten der privaten Nutzung eines in der Privatwohnung aufgestellten PC sind nahezu grenzenlos, und die Verbreitung von PCs in privaten Haushalten ist so groß, dass davon ausgegangen werden kann, dass ein Privatanteil von mindestens 40 % der AfA auszuscheiden ist. Wird eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies nachzuweisen. Dies umso mehr, wenn eine Internetrecherche den Berufungswerber als Nutzer sozialer Netzwerke ausweist und er auch selbst eine private Internetnutzung eingeräumt hat (-F/09).