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SWK 34, 5. Dezember 2011, Seite T 237

Vollgas bei den Staatsausgaben trotz Schuldenbremse

Reformen sind gefragt!

Die "Schuldenbremse" soll in die Verfassung! Noch bevor der interne Streit der Koalitionspartner geschlichtet und eine Oppositionspartei gefunden wurde, um das entsprechende Bundesverfassungsgesetz zu beschließen, gibt die Politik Vollgas bei der Erhöhung der Staatsschuldenquote, die von 2011 auf 2012 von 73,6 % auf 74,6 % des BIP steigen soll. Unvereinbar mit den EU-Vorgaben wird das Budgetdefizit 2012 mit 3,2 % geplant. Im Fall einer weiteren Abschwächung des Wirtschaftswachstums wird es voraussichtlich deutlich höher ausfallen.

Zur Beruhigung der Finanzmärkte und der eigenen Bevölkerung soll die "Schuldenbremse" als Bundesverfassungsgesetz beschlossen werden. Welche Wirkungen folgenlose Verfassungsbestimmungen haben, haben wir bei der verfassungswidrigen verspäteten Vorlage des Bundesfinanzgesetzes 2011 wegen zweier Provinzwahlen erlebt: nämlich keine. Auch ergeben sich die Verpflichtungen, die jetzt unsere Verfassung belasten werden, im Wesentlichen bereits durch das Unionsrecht, das aber ebenfalls nicht eingehalten wird. Wie glaubwürdig ist es dann, dass die verfassungsrechtliche Schuldenbremse wirkt?

Kernpunkt der Schuldenbremse ist, dass der "Anteil des Bundes am strukturellen...

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