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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 44
Verdeckte Ausschüttung
• Nach dem Bilanzstichtag eingetretene Umstände können die Rechtsfolge der verdeckten Ausschüttung nicht mehr beseitigen. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Abweisung)
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