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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 42

Verfahren: Bescheidadressat

Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, kann sich der Adressat eines Bescheides auch aus dem vor dem Spruch befindlichen Adressfeld im Zusammenhang mit der Begründung ergeben. - (§ 93 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

(, 0023)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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