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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 41

Lustbarkeitsabgabegesetz Stmk.

Dass ein Spiel, bei dem es etwa um den Abschuss möglichst vieler "feindlicher Aliens" geht, als aggressiv im Sinne des § 4 Abs. 5 Z 3 Stmk. Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 einzustufen ist (vgl. den Hinweis auf "Kampfhandlungen gegen Ziele" in § 4 Abs. 5 Z 3 Stmk. Lustbarkeitsabgabegesetz) begegnet keinen Bedenken. - (§ 4 Abs. 5 Z 3 Stmk. Lustbarkeitsabgabegesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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