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Lustbarkeitsabgabegesetz Stmk.
• Dass ein Spiel, bei dem es etwa um den Abschuss möglichst vieler "feindlicher Aliens" geht, als aggressiv im Sinne des § 4 Abs. 5 Z 3 Stmk. Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 einzustufen ist (vgl. den Hinweis auf "Kampfhandlungen gegen Ziele" in § 4 Abs. 5 Z 3 Stmk. Lustbarkeitsabgabegesetz) begegnet keinen Bedenken. - (§ 4 Abs. 5 Z 3 Stmk. Lustbarkeitsabgabegesetz), (Abweisung)
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