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Betriebsübertragung
• Wird ein Betrieb unentgeltlich übertragen und das Betriebsgebäude in das Privatvermögen übernommen, liegt diesbezüglich keine Steuersatzbegünstigung gem. § 37 Abs. 5 EStG 1988 vor. - (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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