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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 41

Abgabenhinterziehung

Wird die Zusatzstrafe für eine weitere Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 5 i. V. m. § 21 Abs. 2 FinStrG im Rahmes des Zweifachen des (weiteren) Verkürzungsbetrages bemessen, liegt ein Verstoß der Strafbemessung gegen § 21 Abs. 3 FinStrG nicht vor. - (§ 33 Abs. 5 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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