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Land- und Forstwirtschaft: Pauschalierung
• Wird von der Pauschalierung nach der LuF PauschVO 2001 Gebrauch gemacht, steht es allerdings nicht im Belieben des Abgabepflichtigen, ob die "Vollpauschalierung" nach den §§ 2 ff. LuF PauschVO 2001 zur Anwendung kommt. - (§ 17 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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