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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 39

VfGH: Krankenanstaltengesetz Wien

§ 56 Abs. 3 Wr. KrankenanstaltenG i. d. F. LGBl. Nr. 9/1995 Z 12 wird aufgehoben. Die Einschränkung des Begriffes des Betriebsabganges nach Maßgabe der Herkunft der ihn verursachenden Patienten ist grundsatzgesetz- und gleichheitswidrig. - (§ 56 Abs. 3 Wr. KrankenanstaltenG), (Gesetzesprüfungsverfahren von Amts wegen)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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