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VfGH: Taxi-. Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung Stmk.
• Der Antrag auf Aufhebung des § 13 Abs. 2 Stmk. Taxi-, Mietwagen und Gästewagen-Betriebsordnung, LGBl. Nr. 1/2007, der die Registrierung jeder Fahrt durch Sitzkontaktsystem und die automatische Verrechnung über den Fahrpreisanzeiger vorsieht, wird abgewiesen, weil diese Verpflichtung nicht unverhältnismäßig und sachlich gerechtfertigt ist. - (§ 13 Abs. 2 Stmk. Taxi-, Mietwagen und Gästewagen-Betriebsordnung), (Abweisung des Individualantrags)
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