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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 38

VfGH: Taxi-. Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung Stmk.

Der Antrag auf Aufhebung des § 13 Abs. 2 Stmk. Taxi-, Mietwagen und Gästewagen-Betriebsordnung, LGBl. Nr. 1/2007, der die Registrierung jeder Fahrt durch Sitzkontaktsystem und die automatische Verrechnung über den Fahrpreisanzeiger vorsieht, wird abgewiesen, weil diese Verpflichtung nicht unverhältnismäßig und sachlich gerechtfertigt ist. - (§ 13 Abs. 2 Stmk. Taxi-, Mietwagen und Gästewagen-Betriebsordnung), (Abweisung des Individualantrags)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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