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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 37

VfGH: Unterhaltsleistungen

§ 34 Abs. 7 Z 2 EStG 1988 i. d. F. BGBl. 79/1998 wird aufgehoben. Werden für nicht haushaltszugehörige Kinder, die im Ausland leben, Transferzahlungen nach ausländischem Recht gewährt, so kann dies sicherlich im Einzelfall für den im Inland steuerpflichtigen Elternteil zu einer Verminderung des zu leistenden Geldunterhaltes führen. Dass in einem solchen Fall für die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslasten nur die verminderte Unterhaltsbelastung in Betracht kommt, bedarf keiner weiteren Erörterung. Wie aber (auch) der Anlassfall des gegenständlichen Verfahrens zeigt, kann die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung des inländischen Elternteils - ungeachtet allfälliger Transferleistungen oder familienbezogener Entlastungen im Ausland - jedoch eine solche Höhe erreichen, dass die verfassungsrechtlich erforderliche steuerliche Berücksichtigung durch den Unterhaltsabsetzbetrag allein auch nicht annähernd herbeibeführt werden kann. In einem solchen Fall ist es daher geboten, die Unterhaltsverpflichtung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung nach den gleichen Grundsätzen zu berücksichtigen, wie sie im Fall von im Ausland lebenden haushaltszugehörigen Kindern anzuwenden sind (VfSlg. 16.380/2002). Da § 34 Abs. 7 Z 2 EStG 1988 di...

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