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Umsatzsteuer-Update
Abgabenänderungsgesetz 2010 - wichtige Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage: Die Grenze für das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum wird ab 2011 von 30.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht (§ 21 Abs. 2 UStG 1994). Die Umsatzgrenze betreffend die Verpflichtung zur Einreichung der UVA wird von 100.000 Euro auf 30.000 Euro herabgesetzt. Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz zwischen 30.000 Euro und 100.000 Euro haben somit ab 2011 einen vierteljährlichen Voranmeldungszeitraum, müssen aber die UVA an das Finanzamt übermitteln. Kleinunternehmer, die keine Steuer zu entrichten haben, müssen ab der Veranlagung 2011 bis 30.000 Euro keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.
Vorsteuerabzug für privat genutzte Gebäudeteile - Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens: Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich Nr. 2005/4327 betreffend den Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Immobilien wurde mit Beschluss der Europäischen Kommission vom eingestellt. Die Kommission hat sich durch die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens nunmehr der Ansicht des BMF und des UFS (, RV/1014-L/09) angeschlossen, wonach der Vorsteuerabzug für privat genutzte Gebäudeteile auch für Zeiträume ab dem nicht z...