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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite S 590

Sacheinlagen in Gesellschaften

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Tina Ehrke-Rabel und Michael Tumpel

A ist Gesellschafter der B-GmbH und Eigentümer eines steuerpflichtig an C vermieteten Geschäftsgebäudes. A bringt das Grundstück als Sacheinlage in die B-GmbH ein. Ertragsteuerlich stellt die Sacheinlage des Grundstücks gem. § 6 Z 14 EStG einen Tausch dar. Wie aber ist dieser Sachverhalt aus Sicht der Gesellschaft und aus der Sicht des Gesellschafters umsatzsteuerlich zu beurteilen?

Antwort: Nach der Rechtsprechung des EuGH (, Rs. C-465/03, Kretztechnik) stellt die erstmalige oder zusätzliche Ausgabe von Gesellschaftsanteilen zur Aufbringung von Kapital gegen Leistung einer Bareinlage keinen steuerbaren Umsatz dar. Auf Gesellschaftsebene muss dies umso mehr für jene Fälle gelten, in denen keine Gesellschaftsanteile ausgegeben werden. Bei Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist kein entgeltlicher Vorgang anzunehmen, wenn keine neuen Gesellschafterrechte ausgegeben werden (). Die Wertsteigerung der Gesellschaftsanteile aufgrund der Einlage führt nicht zur Annahme eines entgeltlichen Vorgangs (Bürgler in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig [Hrsg.], UStG-Kommentar 1.07, § 3a Rz. 42; ).

Überträgt der Gesellschafter ein Grundstück (Sacheinlage) a...

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