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Seminarleistungen nach dem Mehrwertsteuerpaket
Neuer Leistungsort bei unterrichtenden Tätigkeiten
Mit tritt der zweite Teil des Mehrwertsteuerpakets in Kraft, der u. a. die Bestimmungen zum Leistungsort für unterrichtende Tätigkeiten und diese Leistungen der Veranstalter ändert. Für Seminarleistungen ist daher der Leistungsort neu zu bestimmen.
1. Seminarleistungen im Zusammenhang mit einer Eintrittsberechtigung
Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter, werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird (Tätigkeitsortprinzip). Das gilt bei Leistungen, die nach dem ausgeführt werden, nur noch für Leistungen an Nichtunternehmer (B2C). Für Leistungen an Unternehmer (B2B) wird künftig eine neue Leistungsortregelung geschaffen: Sonstige Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen für Veranstaltungen werden danach dort ausgeführt, wo diese Veranstaltungen tatsächlich stattfinden (Veranstaltungsortprinzip). Alle übrigen oben aufgelisteten Leistungen, die keine Leistungen im Zusammenhang mit Eint...